Wer zahlt Putzfrau bei Pflegestufe? | Entlastungsbetrag Reinigungskraft

Ein Pflegefall in der Familie ist meist für Angehörige eine schwere Belastung. Diese Personen brauchen spezielle Fürsorge und müssen teilweisen rund um die Uhr betreut und umsorgt werden.

Zwar nimmt man einige Mühen für einen geliebten Menschen gerne auf sich, aber dennoch ist man mit den teilweise stetig wachsenden Aufgaben schnell überfordert.

Aber auch für Pflegebedürftige, ohne eine hohe Pflegestufe, ist der Alltag meist schwierig zu bewältigen. Viele möchten trotz der bestehenden Schwierigkeiten nicht in ein Pflegeheim und suchen Unterstützung im täglichen Leben.

Dabei ist es schon eine große Hilfe einige Kleinigkeiten, wie den erhöhten Putzaufwand täglich, abgenommen zu bekommen. Manch einer hilft sich mit technischen Geräten wie einem Saugroboter, aber so ein kleiner Helfer kann natürlich nicht alle Aufgaben erledigen.

Eine Putzfrau erleichtert hingegen den Alltag der Pflege deutlich. Allerdings ist eine solche Raumpflegerin oft nicht ganz günstig. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wer die Putzfrau zahlt und an welche Stelle Sie sich wenden müssen, um dieses Geld zu erhalten.

Unter Sofa saugen

Wer bezahlt eine Reinigungskraft?

Hierbei muss zunächst unterschieden werden, wer eine Putzfrau benötigt und wieso. In einzelnen Fällen wird die Raumpflegerin auch von der Krankenkasse bezahlt. Dies jedoch nur temporär, wenn beispielsweise eine aktuelle Operation zurückliegt. Für dauerhafte Pflegefälle, welche nicht in einem Pflegeheim wohnhaft sind, ist die Pflegekasse zuständig.

Diese wider rum bezuschusst Pflegebedürftige abhängig vom Pflegegrad mit unterschiedlichen Geldern für Haushaltshilfen. Je nach Art des Zuschusses müssen Sie das Geld vorher beantragen oder hinterher die Rechnungen einreichen, damit man Ihnen auch rechtzeitig alle verfügbaren Unterstützungen zahlt.

Zuschüsse für den Pflegegrad 1

Wenn Sie nach einer ärztlichen Prüfung den Pflegegrad 1 erhalten haben, sind Sie im Stande alleine zuhause zu leben und es gibt keine Notwendigkeit in ein Pflegeheim umzuziehen. Dennoch sind viele Alltagsarbeiten oft mühevoll und eine Reinigungskraft würde einiges an Arbeit abnehmen. Eine solche Raumpflegerin können Sie sich tatsächlich von der Pflegekasse bezahlen lassen.

Bereits ab Pflegegrad 1 steht jeder pflegebedürftigen Person der so genannte Entlastungsbetrag zu. Mit diesem können monatlich für 125 Euro zusätzliche Leistungen bezahlt werden. Dabei werden die Rechnungen bei der Pflegekasse vom Pflegebedürftigen oder einem Bevollmächtigen eingereicht und der Betrag wird anschließend rückerstattet. Dies geht auch rückwirkend für das vergangene Jahr bis zum 30.06 des laufenden Jahres.

Der Entlastungsbetrag dient dazu eine Reinigungskraft, gelegentliches Vorlesen und Spazierengehen oder auch etwaige Einkaufsdienste zu bezahlen. Der ambulante Pflegedienst wird unabhängig von diesem Betrag bezahlt. Sie dürfen allerdings nicht einfach eine Anzeige nebst passender Stellenbeschreibung für diese Jobs aufgeben, sich die beste Bewerbung raussuchen und eine passende Haushaltshilfe anstellen.

Der Entlastungsbetrag wird nur an anerkannte Anbieter gezahlt. Dies sind in großen Städten wie Bremen, Chemnitz oder Leipzig meist städtischen Sozialstationen und in kleineren Städten, die des Landkreises.

Alles zum Entlastungsbetrag

Alle einzelnen Zusatzleistungen zu sortieren und zusammen zu sammeln gestaltet sich häufig schwierig. Wer sich jetzt noch nicht ganz sicher ist, alles zum Thema Entlastungsbetrag richtig zu verstanden haben, für den haben ein Video herausgesucht, in welchem dieser noch einmal genau erklärt wird.

Zuschüsse ab dem zweiten Pflegegrad

Selbst mit einem höheren Pflegegrad, möchten viele das traute Zuhause nicht verlassen und ins Pflegeheim umziehen. Aber was für Möglichkeiten gibt es hier, den Haushalt von einer Putzfrau machen zu lassen? Zunächst einmal steht der Entlastungsbeitrag auch Pflegebedürftigen mit der zweiten Pflegestufe zu. Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, dieses bekommt in erster Linie der zu Pflegende oder helfende Angehörige.

Pflegt und putzt man als Angehöriger gibt es im Falle eines Ausfalls die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Dabei wird man zeitweise von einer Pflegekraft vertreten. Auch diese übernimmt teilweise die Aufgaben einer Putzfrau.

Man kann jedoch auch direkt einen ambulanten Pflegedienst zur Hilfe hinzuziehen. Dieser ist oft eine gute Alternative zum Pflegeheim. Dafür zahlt die Pflegekasse entsprechend Pflegesachleistungen. Der Dienst schickt nun, je nach Pflegegrad, Bedarf und Absprache in regelmäßigen Abständen einen Pfleger zu Ihnen nach Hause. Dieser übernimmt Pflegeleistungen direkt an dem Bedürftigen, aber auch Putzarbeiten im Haus, welche darüber hinausgehen. In Bundesländern wie Berlin müssen übernimmt die Pflegekasse jedoch nicht den kompletten Beitrag. Hier gibt es Investitionskosten, die vom Kunden selbst getragen werden.

Sie müssen zusätzlich bedenken, dass der Pflegedienst keine Reinigungskraft schickt und das Putzen nur eine Teilaufgabe ist. Wenn Sie stattdessen mit Hilfe des Entlastungsbetrags eine Putzhilfe über die Sozialstation einstellen, ist diese explizit für die entsprechende Aufgabe vor Ort. Also sollten Sie sich vorab Gedanken machen, was Sie an Unterstützung benötigen. Sollte es lediglich eine Putzhilfe sein, dann lohnt es sich den Entlastungsbetrag zu nutzen und sich nicht direkt an den Pflegedienst zu wenden.

Für viele Senioren sind Pflegeheime meist keine Alternative dazu ihren Lebensabend Zuhause verbringen zu können. Um dies zu erleichtern zahlt die Pflegekasse bereits schon ab der ersten Pflegestufe Unterstützungsgelder, mit der Sie eine Reinigungskraft finanzieren können. Wer sich auf diesem Weg Hilfe holt, erleichtert sich den Alltag enorm. Dadurch haben Sie mehr Erholungszeit oder können sich als Angehöriger vermehrt, um ihre pflegebedürftige Person kümmern, anstatt ums Aufräumen.

10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hubertus Schmid
    November 15, 2020 9:01 am

    Meine Frau ist in Pflegestufe 4 (Parkinson) und hat eine ganztägige Pflegekraft. Diese muss u.a. wegen der notwendigen Medikamentengaben vom 8 Uhr bis 23 Uhr im 3-Stundentakt aktiv sein. Tagesbeginn für die Pflegekraft 7 Uhr mit einer zusätzlichen und vorgezogenen Medikamentengabe.
    Frage: Ist dieses eine zusätzliche und unentgeltliche Aufgabe für die Pflegekraft?

    Antworten
    • Sehr geehtrer Herr Schmid, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich möchte hiermit jedoch darauf verweisen, dass wir auf dieser Seite leider keine individuelle Beratung zu spezifischen Fällen vornehmen können. Es kommt hier immer stark auf den konkreten Fall an und ich möchte Ihnen deswegen raten, sich nochmals persönlich bei einer Beratungsstelle zu informieren. Hier kann Ihnen sicherlich besser weitergeholfen werden. Viele Grüße

      Antworten
  • Hallo,
    können Sie mir zertifizierte Reiniungsfirmen im Raum Lindau nennen.
    Danke für Ihre Bemühungen im Voraus.
    LG
    Klaus KLuge – Nonnenhorn

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    • Sehr geehrter Herr Kluge,

      leider bieten wir einen solchen Service nicht an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer geeigneten Firma!

      Ihr Team von Produkthai

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  • Frage zur Pflegestufe 4, meine Mutti, hat die Pflegestufe 4, wohnt bei meinem Bruder zur Miete.
    Wird bei dieser Pflegestufe, eine Reinigungskraft kostenlos zur Verfügung gestellt & wenn ja, wie oft im Monat fuer wieviel Stunden.Welche anderen Leistungen werden von der Krankenkasse zurück erstattet?Wird unter anderem auch ein Teil der Miete & Strom & Wasser & Abwasser zurueck erstattet?

    Antworten
    • Sehr geehrte Frau Hofmann,

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Leider können wir keine individuelle Beratung an dieser Stelle anbieten. Ich möchte Sie bitten, sich an eine zuständige Beratungsstelle in Ihrem Landkreis bzw. Bundesland zu wenden. Dort kann Ihnen sicherlich besser weitergeholfen werden. Viel Erfolg und Danke für Ihr Verständnis.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Team von Produkthai

      Antworten
  • Unsere Mutter,88 J, hat Pflegestufe 3, und hat eine kleine Wohnung in einem Pflegeheim. (Betreutes Wohnen) Mit ihrer Putzhilfe ist Sie überhaupt nicht zufrieden, ebenso mit einer Pflegekraft, die extra kommt und ihr Augentropfen zu geben. Da diese sehr unfreundlich ihr gegenüber war, will sie dies auch nicht mehr haben und möchte, das ich dieses übernehme. Da ich aber in einer anderen Stadt wohne, brauche ich Auto. Frage dazu; kann ich finanzielle Hilfe hierfür beanspruchen, oder habe ich als Angehörige kein Recht dafür?

    Antworten
    • Hallo Frau Ritz,

      es tut mir leid zu hören, dass Ihre Mutter mit der Pflege und Unterstützung im Pflegeheim bzw. Betreutes Wohnen unzufrieden ist. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung für die Pflege von Angehörigen zu erhalten, insbesondere wenn man selbst diese Pflege übernimmt.

      Pflegegeld: Da Ihre Mutter bereits eine Pflegestufe hat, könnte sie Anspruch auf Pflegegeld haben, das direkt an sie oder den pflegenden Angehörigen gezahlt wird. Dieses Geld soll die Pflege zu Hause unterstützen.

      Verhinderungspflege: Wenn Sie Ihre Mutter zeitweise pflegen, könnte die sogenannte Verhinderungspflege in Frage kommen. Dies ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es ermöglicht, dass Pflegebedürftige weiterhin zu Hause gepflegt werden können, auch wenn die reguläre Pflegeperson (z.B. ein Familienmitglied) vorübergehend verhindert ist.

      Fahrtkosten: In einigen Fällen können Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab und sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.

      Beratungsgespräch: Ich würde empfehlen, ein Beratungsgespräch bei der Pflegekasse Ihrer Mutter oder einem unabhängigen Pflegestützpunkt zu vereinbaren. Dort können Sie individuell beraten werden, welche Leistungen in Ihrer speziellen Situation möglich sind.

      Es ist wichtig, sich gut zu informieren und alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen. Die Pflege von Angehörigen kann eine Herausforderung sein, aber es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen helfen können.

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  • Jürgen Brandts
    Februar 5, 2024 10:55 am

    Guten Morgen ,auch ich suche eine Reinigungskraft . Aber lau meiner Kasse ,DAK, muss diese Reinigungskraft von einem Pflegedienst gestellt werden . Eine , ich sage mal handelsübliche Reinigungsfirma bzw. Kräfte darf ich nicht dazu anheuern. Ich habe allerdings auch schon gehört das dieses nicht so muss. Was stimmt den jetzt ?

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    • Guten Tag Herr Brandts!

      Die Regelungen bezüglich der Inanspruchnahme von Reinigungskräften über die Pflegekasse können tatsächlich etwas kompliziert sein. Generell gilt, dass die Pflegekassen Leistungen zur Unterstützung im Haushalt unter bestimmten Bedingungen finanzieren können. Diese Bedingungen sind oft an den Pflegegrad der betroffenen Person gekoppelt und können auch davon abhängen, ob die Leistung als Teil der ambulanten Pflegeleistungen oder im Rahmen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird.

      Es stimmt, dass viele Pflegekassen darauf bestehen, dass solche Leistungen durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden müssen, um die Qualität und die Zuverlässigkeit der Leistungen zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass die Reinigungskraft in der Regel nicht von einer „handelsüblichen“ Reinigungsfirma gestellt werden darf, es sei denn, diese Firma ist auch als Pflegedienstleister bei der Pflegekasse zugelassen.

      Es gibt jedoch Ausnahmen und besondere Regelungen, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein können. Einige Pflegekassen bieten zum Beispiel die Möglichkeit, über das sogenannte Pflegebudget für Betreuung und Entlastung (§ 45b SGB XI) auch Leistungen von Anbietern zu finanzieren, die nicht klassische Pflegedienste sind. In diesem Rahmen könnte eventuell auch die Beauftragung einer nicht traditionellen Reinigungskraft möglich sein, sofern diese Leistungen zur Entlastung im Alltag der pflegebedürftigen Person beitragen.

      Um sicherzugehen, was in Ihrem Fall gilt, empfehle ich Ihnen, direkt mit Ihrer Pflegekasse (in diesem Fall der DAK) Kontakt aufzunehmen und sich genau zu erkundigen, welche Regelungen für die Übernahme von Kosten für Reinigungskräfte gelten. Es kann hilfreich sein, sich die entsprechenden Bedingungen schriftlich geben zu lassen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ebenso könnte es nützlich sein, mit einem zugelassenen Pflegedienst zu sprechen, der solche Haushaltshilfeleistungen anbietet, um zu erfahren, wie diese in Ihrem spezifischen Fall unterstützen können.

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