Wer zahlt Putzfrau bei Pflegestufe? | Entlastungsbetrag Reinigungskraft
Ein Pflegefall in der Familie ist meist für Angehörige eine schwere Belastung. Diese Personen brauchen spezielle Fürsorge und müssen teilweisen rund um die Uhr betreut und umsorgt werden.
Zwar nimmt man einige Mühen für einen geliebten Menschen gerne auf sich, aber dennoch ist man mit den teilweise stetig wachsenden Aufgaben schnell überfordert.
Aber auch für Pflegebedürftige, ohne eine hohe Pflegestufe, ist der Alltag meist schwierig zu bewältigen. Viele möchten trotz der bestehenden Schwierigkeiten nicht in ein Pflegeheim und suchen Unterstützung im täglichen Leben.
Dabei ist es schon eine große Hilfe einige Kleinigkeiten, wie den erhöhten Putzaufwand täglich, abgenommen zu bekommen. Manch einer hilft sich mit technischen Geräten wie einem Saugroboter, aber so ein kleiner Helfer kann natürlich nicht alle Aufgaben erledigen.
Eine Putzfrau erleichtert hingegen den Alltag der Pflege deutlich. Allerdings ist eine solche Raumpflegerin oft nicht ganz günstig. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wer die Putzfrau zahlt und an welche Stelle Sie sich wenden müssen, um dieses Geld zu erhalten.
Wer bezahlt eine Reinigungskraft?
Hierbei muss zunächst unterschieden werden, wer eine Putzfrau benötigt und wieso. In einzelnen Fällen wird die Raumpflegerin auch von der Krankenkasse bezahlt. Dies jedoch nur temporär, wenn beispielsweise eine aktuelle Operation zurückliegt. Für dauerhafte Pflegefälle, welche nicht in einem Pflegeheim wohnhaft sind, ist die Pflegekasse zuständig.
Diese wider rum bezuschusst Pflegebedürftige abhängig vom Pflegegrad mit unterschiedlichen Geldern für Haushaltshilfen. Je nach Art des Zuschusses müssen Sie das Geld vorher beantragen oder hinterher die Rechnungen einreichen, damit man Ihnen auch rechtzeitig alle verfügbaren Unterstützungen zahlt.
Zuschüsse für den Pflegegrad 1
Wenn Sie nach einer ärztlichen Prüfung den Pflegegrad 1 erhalten haben, sind Sie im Stande alleine zuhause zu leben und es gibt keine Notwendigkeit in ein Pflegeheim umzuziehen. Dennoch sind viele Alltagsarbeiten oft mühevoll und eine Reinigungskraft würde einiges an Arbeit abnehmen. Eine solche Raumpflegerin können Sie sich tatsächlich von der Pflegekasse bezahlen lassen.
Bereits ab Pflegegrad 1 steht jeder pflegebedürftigen Person der so genannte Entlastungsbetrag zu. Mit diesem können monatlich für 125 Euro zusätzliche Leistungen bezahlt werden. Dabei werden die Rechnungen bei der Pflegekasse vom Pflegebedürftigen oder einem Bevollmächtigen eingereicht und der Betrag wird anschließend rückerstattet. Dies geht auch rückwirkend für das vergangene Jahr bis zum 30.06 des laufenden Jahres.
Der Entlastungsbetrag dient dazu eine Reinigungskraft, gelegentliches Vorlesen und Spazierengehen oder auch etwaige Einkaufsdienste zu bezahlen. Der ambulante Pflegedienst wird unabhängig von diesem Betrag bezahlt. Sie dürfen allerdings nicht einfach eine Anzeige nebst passender Stellenbeschreibung für diese Jobs aufgeben, sich die beste Bewerbung raussuchen und eine passende Haushaltshilfe anstellen.
Der Entlastungsbetrag wird nur an anerkannte Anbieter gezahlt. Dies sind in großen Städten wie Bremen, Chemnitz oder Leipzig meist städtischen Sozialstationen und in kleineren Städten, die des Landkreises.
Alles zum Entlastungsbetrag
Alle einzelnen Zusatzleistungen zu sortieren und zusammen zu sammeln gestaltet sich häufig schwierig. Wer sich jetzt noch nicht ganz sicher ist, alles zum Thema Entlastungsbetrag richtig zu verstanden haben, für den haben ein Video herausgesucht, in welchem dieser noch einmal genau erklärt wird.
Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Zuschüsse ab dem zweiten Pflegegrad
Selbst mit einem höheren Pflegegrad, möchten viele das traute Zuhause nicht verlassen und ins Pflegeheim umziehen. Aber was für Möglichkeiten gibt es hier, den Haushalt von einer Putzfrau machen zu lassen? Zunächst einmal steht der Entlastungsbeitrag auch Pflegebedürftigen mit der zweiten Pflegestufe zu. Darüber hinaus zahlt die Pflegekasse Pflegegeld, dieses bekommt in erster Linie der zu Pflegende oder helfende Angehörige.
Pflegt und putzt man als Angehöriger gibt es im Falle eines Ausfalls die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Dabei wird man zeitweise von einer Pflegekraft vertreten. Auch diese übernimmt teilweise die Aufgaben einer Putzfrau.
Man kann jedoch auch direkt einen ambulanten Pflegedienst zur Hilfe hinzuziehen. Dieser ist oft eine gute Alternative zum Pflegeheim. Dafür zahlt die Pflegekasse entsprechend Pflegesachleistungen. Der Dienst schickt nun, je nach Pflegegrad, Bedarf und Absprache in regelmäßigen Abständen einen Pfleger zu Ihnen nach Hause. Dieser übernimmt Pflegeleistungen direkt an dem Bedürftigen, aber auch Putzarbeiten im Haus, welche darüber hinausgehen. In Bundesländern wie Berlin müssen übernimmt die Pflegekasse jedoch nicht den kompletten Beitrag. Hier gibt es Investitionskosten, die vom Kunden selbst getragen werden.
Sie müssen zusätzlich bedenken, dass der Pflegedienst keine Reinigungskraft schickt und das Putzen nur eine Teilaufgabe ist. Wenn Sie stattdessen mit Hilfe des Entlastungsbetrags eine Putzhilfe über die Sozialstation einstellen, ist diese explizit für die entsprechende Aufgabe vor Ort. Also sollten Sie sich vorab Gedanken machen, was Sie an Unterstützung benötigen. Sollte es lediglich eine Putzhilfe sein, dann lohnt es sich den Entlastungsbetrag zu nutzen und sich nicht direkt an den Pflegedienst zu wenden.
Für viele Senioren sind Pflegeheime meist keine Alternative dazu ihren Lebensabend Zuhause verbringen zu können. Um dies zu erleichtern zahlt die Pflegekasse bereits schon ab der ersten Pflegestufe Unterstützungsgelder, mit der Sie eine Reinigungskraft finanzieren können. Wer sich auf diesem Weg Hilfe holt, erleichtert sich den Alltag enorm. Dadurch haben Sie mehr Erholungszeit oder können sich als Angehöriger vermehrt, um ihre pflegebedürftige Person kümmern, anstatt ums Aufräumen.
6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Meine Frau ist in Pflegestufe 4 (Parkinson) und hat eine ganztägige Pflegekraft. Diese muss u.a. wegen der notwendigen Medikamentengaben vom 8 Uhr bis 23 Uhr im 3-Stundentakt aktiv sein. Tagesbeginn für die Pflegekraft 7 Uhr mit einer zusätzlichen und vorgezogenen Medikamentengabe.
Frage: Ist dieses eine zusätzliche und unentgeltliche Aufgabe für die Pflegekraft?
Sehr geehtrer Herr Schmid, vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich möchte hiermit jedoch darauf verweisen, dass wir auf dieser Seite leider keine individuelle Beratung zu spezifischen Fällen vornehmen können. Es kommt hier immer stark auf den konkreten Fall an und ich möchte Ihnen deswegen raten, sich nochmals persönlich bei einer Beratungsstelle zu informieren. Hier kann Ihnen sicherlich besser weitergeholfen werden. Viele Grüße
Hallo,
können Sie mir zertifizierte Reiniungsfirmen im Raum Lindau nennen.
Danke für Ihre Bemühungen im Voraus.
LG
Klaus KLuge – Nonnenhorn
Sehr geehrter Herr Kluge,
leider bieten wir einen solchen Service nicht an. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer geeigneten Firma!
Ihr Team von Produkthai
Frage zur Pflegestufe 4, meine Mutti, hat die Pflegestufe 4, wohnt bei meinem Bruder zur Miete.
Wird bei dieser Pflegestufe, eine Reinigungskraft kostenlos zur Verfügung gestellt & wenn ja, wie oft im Monat fuer wieviel Stunden.Welche anderen Leistungen werden von der Krankenkasse zurück erstattet?Wird unter anderem auch ein Teil der Miete & Strom & Wasser & Abwasser zurueck erstattet?
Sehr geehrte Frau Hofmann,
Vielen Dank für Ihren Kommentar! Leider können wir keine individuelle Beratung an dieser Stelle anbieten. Ich möchte Sie bitten, sich an eine zuständige Beratungsstelle in Ihrem Landkreis bzw. Bundesland zu wenden. Dort kann Ihnen sicherlich besser weitergeholfen werden. Viel Erfolg und Danke für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Produkthai