Putzfrau steuerlich absetzen | Reinigungskraft bei Steuer abziehen?

Lassen sich Kosten für Ihre Reinigungskraft steuerlich geltend machen bzw. absetzen? Es ist nicht selbstverständlich, entsprechende Haushaltshilfen zu finden, ob für eine Mietwohnung oder das Eigenheim. Diese sollen alle Arbeiten zufriedenstellend erledigen. Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Sauberkeit werden erwartet.

Wer sich glücklich schätzen kann, eine solche Perle zu finden, gibt dafür gerne auch eine entsprechende Vergütung. Im Laufe eines Jahres kommt einiges an Kosten zusammen, wie kann man diese bei der Steuererklärung mit anbringen? Lässt sich Ihre Putzfrau, die private Reinigungsarbeiten durchführt, steuerlich absetzen und wie kann dies Steuer-Ersparnisse bringen?

Unterschiedliche Varianten der Beschäftigung

Inwiefern Sie Ihre Haushaltshilfe in der Steuererklärung angeben können und diese Beträge von Ihrer Einkommensteuer abziehen können, hängt von der Art der Beschäftigung ab. Hierfür bieten sich grundsätzlich drei Varianten an.

1.) Ihre Putzhilfe arbeitet in Ihrem privaten Haushalt.
2.) Reinigungskraft ist selbständig und stellt ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß in Rechnung.
3.) Ihre Haushaltshilfe übt eine sozialversicherungspflichtige Arbeit in Ihrem Haushalt aus und legt eine Steuerkarte vor.

Alle drei Möglichkeiten können Sie steuerlich angeben und dafür Steuerermäßigung erhalten. Unterschiede gibt es allerdings bei der Höhe der Ersparnis.

Putzwagen von Putzfrau

Steuern sparen – Minijob anmelden

Als Arbeitgeber spart es Kosten und ist einfach, Ihre Putzhilfe als Minijobber/in anzumelden. Der Gesetzgeber fördert diese Stellen, um Schwarzarbeit zu vermeiden. Der bürokratische Aufwand für Sie hält sich in Grenzen, hier wird keine Lohnsteuerkarte benötigt. Allerdings darf der Verdienst der Reinigungskraft monatlich nicht mehr als 450,– Euro betragen bzw. nicht mehr als 70 Arbeitseinsätze jährlich. Machen Sie diese Aufwendungen im Privathaushalt steuerlich geltend, beläuft sich Ihr Steuerbonus auf 20 Prozent, höchstens bis zu jährlich 510 Euro.

Diese Kosten ermäßigen direkt Ihre Einkommensteuer. Ein Beispiel: Sie bezahlen Ihrer Putzfrau 160 Euro pro Monat. Anfallende Beiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung, die Umlagen sowie die Pauschal-Lohnsteuer betragen 23,26 Euro. Insgesamt macht dies jährlich 2.199,12 Euro pro Jahr für Ihre Reinigungskraft, welche Sie bei der Steuerklärung eintragen können. Davon sind 20 Prozent direkt von der Einkommensteuer absetzbar. Rechnen Sie das auf einen Monat herunter, sind Ihre Steuervorteile höher als die Abgaben, die Sie bezahlen.

Selbständige Haushaltshilfe

Eine Variante ist, eine Haushaltshilfe zu beschäftigen, die selbständig ist. Diese stellt eine ordnungsgemäße Rechnung aus, am besten wird diese nicht bar bezahlt, sondern auf das Konto der dienstleistenden Person überwiesen. Solche Kosten können Sie steuerlich anbringen und zwar 20 Prozent bzw. maximal 4.000 Euro pro Jahr. Die Arbeit der Reinigungskraft muss in Ihrem Haushalt erfolgt sein, Material- und Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen werden.

Das kann die Miete für einen Staubsauger oder Nasssauger sein, Putzmittel, Lappen und weitere Arbeitsutensilien. Achten Sie darauf, dass solch eine Rechnung der Reinigungskraft den steuerlichen Vorschriften entspricht, alle wichtigen Daten angegeben sind und Mehrwertsteuer mit ausgewiesen ist. Wenn Sie die Kosten anderweitig steuerlich absetzen können, z.B. als außergewöhnliche Belastung, Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der Steuer angeben, hat dies Vorrang, da haben Sie kein Wahlrecht. Das Versteuern dieser Einnahmen übernimmt die selbständige Putzhilfe eigenständig.

Steuern sparen mit einer angestellten Reinigungskraft

Kommt Ihre Putzfrau regelmäßig ins Haus, sollten Sie über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachdenken. Dies kann sich lohnen. Wichtig ist, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, die wöchentliche Arbeitszeit darf 38,5 Stunden nicht überschreiten. Die Abrechnung des Lohnes für Angestellte, also auch Ihre Reinigungskraft, ist steuerpflichtig.

In diesem Fall muss Ihre Putzfrau bei der Krankenkasse angemeldet werden und benötigt eine Steuer-ID-Nummer. Sie tragen 50 Prozent der Renten- und Arbeitslosenversicherung und führen monatlich alle entsprechenden Beiträge ab. Diese Art der Beschäftigung ist ebenfalls von der Steuer begünstigt. Wie bei der selbständigen Putzfrau dürfen sie auch hier 20 Prozent der Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Prinzipiell handelt es sich bei einer Reinigungskraft um „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Arbeiten, welche normalerweise von Ihnen bzw. anderen Familienmitgliedern ausgeführt werden, übernimmt ein Dritter. Welche Variante der Abrechnung Sie wählen, ist eine Absprache zwischen Ihnen und der Putzhilfe. Bei jeder der drei Möglichkeiten können Sie Steuern sparen.

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In diesem Spot wird kurz und bündig erklärt, wo die Kosten für die Reinigungskraft bei der Steuererklärung einzutragen sind.

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